Die Erstberatungsstellen der AdBK bieten Betroffenen von Diskriminierung, Benachteiligung, Belästigung, sexueller Belästigung, Machtmissbrauch und Gewalt eine auf Wunsch anonyme Beratung über ihre Rechte, Vorgehensweisen und Handlungsmöglichkeiten sowie den Ablauf des Beschwerdeverfahrens an.
Auf Wunsch der Betroffenen leiten sie den Sachverhalt an die Beschwerdestelle weiter. Unbeschadet ihres Rechts auf ein internes Beschwerdeverfahren haben Betroffene die Möglichkeit, sich direkt an die Beschwerdestelle der AdBK, an andere externe Beratungsstellen oder Behörden zu wenden.
Studentische Vertrauensperson
Die studentische Vertrauensperson klärt Studierende der AdBK Nürnberg über Beschwerdeverfahren auf und vermittelt gegebenenfalls an die Beratungs- bzw. Beschwerdestelle.
Lau Farny, stud. Vertrauensperson
gleichstellung.vertrauensperson@adbk-nuernberg.de
Gleichstellungbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte versteht die Förderung von Diversität und ihre Durchsetzung in allen hochschulpolitischen Gremien, Einrichtungen und Lehrbereichen als ihre Aufgabe.
Sie ist die erste Anlaufstelle für Studierende, die sich aufgrund von ethnischen Zugehörigkeiten, Klasse, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuellem Begehren diskriminiert sehen.
Diskriminierungen aufgrund von ethnischen Zugehörigkeiten, Klasse, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuellem Begehren sind nicht zuzulassen.
Dr. Sarah Fetzer, Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Manuela Bünzow, stellv. Gleichstellungsbeauftragte
Sven Kupfer, stud. Hilfskraft
Kontakt:
Büro Gleichstellungsbeauftragte Raum 55.3
Sprechstunden nach Vereinbarung
Telefon: +49 911 9404 218
gleichstellung@adbk-nuernberg.de
Personalrat
Der Personalrat an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg vertritt auf der Grundlage des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) die Rechte der Arbeitnehmer und Beamten an der AdBK Nürnberg mit Ausnahme der Professorinnen und Professoren sowie studentischen Beschäftigten. Er besteht aus 3 Mitgliedern, die sich paritätisch aus den genannten zwei Beschäftigtengruppen zusammensetzen und alle 5 Jahre – zuletzt 2016 – von diesen gewählt werden.
Zu den Aufgaben des Personalrates gehören
• Mitbestimmung, Mitwirkung, Überwachung oder Anhörung bei Maßnahmen der Dienst-stelle, die die Beschäftigten betreffen, z. B. Einstellungen, Kündigungen, Eingruppierungen sowie Regelungen über Arbeitsbedingungen, die Ordnung in der Dienststelle und das Verhalten der Beschäftigten
• Beratung der Beschäftigten in allen dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten.
Der Personalrat arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben ggf. mit der Frauenbeauftragten der Hochschule zusammen.
Bernd Klausecker, Vorsitzender
Johannes Kersting, stellv.Vorsitzender
Mesut Kaya
Kontakt:
Büro Personalrat Raum 55.2
personalrat@adbk-nuernberg.de
Vertretung für Menschen mit Behinderung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) an bayerischen Hochschulen ist neben dem Personalrat eine wichtige Institution, die die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen vertritt und deren Teilhabe am Hochschulleben fördert. Sie ist eine gewählte Interessenvertretung nach §§ 177-180 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe die Integration der Schwerbehinderten in der Dienststelle und im Studium zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Die Hochschule ist verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten die einen einzelnen oder die behinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor Entscheidungen anzuhören.
Jennifer Jordan, Vertretung für Studierende mit Behinderung
Telefon: +49 911 9404 130
jordan@adbk-nuernberg.de
Jürgen Schuster, Vertretung für Mitarbeitende mit Behinderung
Telefon: +49 176 221 190 07
Juergen.Schuster@nmn.de





















