Der Senat ist das zentrale akademische Gremium der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg. Er setzt sich mit allen grundlegenden Angelegenheiten der Akademie auseinander und entscheidet über diese. Dazu gehören unter anderem Erlasse sowie Änderungen von Rahmenbestimmungen und Ordnungen. Die Aufgaben des Senats richten sich nach Art. 25 BayHSchG. Der Präsident hat den Vorsitz inne. Dem Senat gehören stimmberechtigt acht Vertreterinnen oder Vertreter der Professorinnen oder Professoren, eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden, die Frauenbeauftragte sowie der Präsident und der Kanzler der Hochschule an. Beratend nehmen die übrigen Mitglieder der Hochschulleitung teil sowie ein juristischer Berater oder eine juristische Beraterin.
Mitglieder des Senats
Präsident (Vorsitzender)
Prof. Holger Felten
Kanzler
Peter Ochs
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Prof. Jochen Flinzer
Prof. Friederike Girst
Prof. Michael Hakimi
Prof. Marko Lehanka
Prof. Suska Mackert-Niehus (stellv. Vorsitzende)
Prof. Michael Munding
Prof. Michael Stevenson
Prof. Johannes Paul Raether
Ersatzvertreter: Prof. Jan St. Werner
Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Peter Wendl
Vertreterin der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Andrea Stiegler
Vertretung der Studierenden
Silja Beck
Alexandru Salariu
Ersatzvertretung: Simone Körner
Frauenbeauftragte
Prof. Katja Eydel
Ersatzvertreterinnen: Prof. Friederike Girst und Isabelle Enders
Beratend nehmen Prof. Susanne Kühn und Prof. Dr. Kerstin Stakemeier als Mitglieder der Hochschulleitung sowie Anna Kunath als juristische Beraterin an den Sitzungen teil.
Geschäftsordnung für den Senat der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg