Der Senat ist das zentrale akademische Gremium der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg. Er setzt sich mit allen grundlegenden Angelegenheiten der Akademie auseinander und entscheidet über diese. Dazu gehören unter anderem Erlasse sowie Änderungen von Rahmenbestimmungen und Ordnungen. Die Aufgaben des Senats richten sich nach Art. 35 BayHIG. Der Präsident hat den Vorsitz inne. Dem Senat gehören stimmberechtigt acht Vertreterinnen oder Vertreter der Professorinnen oder Professoren, eine Vertreterin oder Vertreter des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, eine Vertreterin oder Vertreter des hauptberuflichen wissenschaftsunterstützenden Personals, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden, die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Präsident und der Kanzler der Hochschule an. Beratend nehmen die übrigen Mitglieder der Hochschulleitung teil sowie ein juristischer Berater oder eine juristische Beraterin.
Mitglieder des Senats
Präsidentin (Vorsitzende)
Prof. Eva von Platen-Hallermund
Kanzler
Peter Ochs
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Prof. Constant Dullaart
Prof. Katja Eydel
Prof. Friederike Girst
Prof. Michael Hakimi
Prof. Susanne Kühn
Prof. Dr. Kerstin Stakemeier
Prof. Michael Stevenson
Prof. Lena Ziese
Vertretung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
Peter Wendl
Ersatzvertretung: Dr. Daniel Wessolek
Vertreterin des hauptberuflichen wissenschaftsunterstützenden Personals
Andrea Stiegler
Vertretung der Studierenden
Benji Reichenbach
Sadik Tokgöz
Ersatzvertretung: Jolie Ketzscher
Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Sarah Fetzer
Ersatzvertretung: Dr. Manuela Bünzow
Beratend nehmen Prof. Dr. Lars Blunk (Vizepräsident), Petua Kugler (Vizepräsidentin), Prof. JP Raether (Vizepräsident) und Anna Kunath (juristische Beraterin) an den Sitzungen teil.
Geschäftsordnung für den Senat der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg



















