Studienanfänger
Für ein Studium an der Akademie benötigen Sie je nach gewähltem Fach unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen sowie eine künstlerisch-gestalterische Eignung, die Sie mit der Bewerbung in der Mappe und in der Eignungsprüfung nachweisen müssen. Bewerbungen sind bei der Akademie bis zum 15. April eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) einzureichen. Zu Beginn der Bewerbungsphase wird ein Online-Bewerbungsportal freigeschaltet.
Die Bewerbung erfolgt bis zum 15. April über das Online-Bewerbungsportal, das zu Beginn der Bewerbungsphase ab dem 15. März hier frei geschaltet wird.
Infoblatt für die digitale Bewerbung
Hochschulwechsler
Hochschulwechsler bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende. Wer das Grundstudium oder eine Probezeit an einer Hochschule für Bildende Künste innerhalb Deutschlands oder der EU erfolgreich abgeschlossen hat, kann auf Antrag von der praktischen und mündlichen Prüfung befreit werden. Die Bewerbungsfristen enden hier am 15. Januar (Ausschlussfrist) bei Studienbeginn im darauf folgenden Sommersemester und am 15. Juni (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Wintersemester.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Studienbewerber aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erforderlich ist mindestens Stufe B2 laut GeR. Studienbewerber, die die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, d.h. im Ausland, erworben haben, sollten sämtliche zur Anerkennung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen möglichst frühzeitig bei der Akademie vorlegen, damit die Anerkennung vor dem 15. April (Bewerbungstermin) erfolgen kann. Studienbewerber aus China, Vietnam und der Mongolei sollten grundsätzlich das APS-Zertifikat vorlegen.
Gaststudierende
Gaststudierende haben ausschließlich die Möglichkeit, am Aktzeichnen und an Vorlesungen der Kunstgeschichte teilzunehmen. Gaststudierende bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende, die Akademie kann jedoch in besonderen Fällen Ausnahmen zulassen. Die Bewerbungsfristen enden hier am 15. Januar eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Sommersemester und am 15. Juni (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Wintersemester.
Infoblatt für StudienbewerberInnen
Zulassungsvoraussetzungen "Bildende Kunst mit Schwerpunkt Freie Kunst"
Zulassungsvoraussetzungen "Bildende Kunst mit Schwerpunkt Grafik-Design/ Kommunikationsdesign"
Zulassungsvoraussetzungen "Bildende Kunst mit Schwerpunkt Schmuck und Gerät"
Zulassungsvoraussetzungen "Kunstpädagogik, Lehramt Kunst am Gymnasium"