Studienanfänger:innen
Für ein Studium an der Akademie benötigen Sie je nach gewähltem Fach unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen sowie eine künstlerisch-gestalterische Eignung, die Sie mit der Bewerbung in der Mappe und in der Eignungsprüfung nachweisen müssen.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal, das zu Beginn der Bewerbungsphase für den Masterstudiengang Live Art Forms vom 01. März - 15. April, 12 Uhr, und für die Studiengänge Diplom Bildende Kunst und Kunstpädagogik vom 15. März - 15. April, 12 Uhr hier frei geschaltet wird.
Bei der digitalen Bewerbung soll es sich um eine digitalisierte Mappe handeln, mit einer physischen Form als Ausgangspunkt, sofern die Originalarbeiten analog erstellt wurden.
=> zum Online-Bewerbungsportal
Infoblatt für Studienbewerber:innen Diplom Bildende Kunst und Kunstpädagogik
Infoblatt für Studienbewerber:innen Masterstudiengang Live Art Forms
Infoblatt für die digitale Bewerbung 2024/2025
Datenschutzhinweise für Studienbewerber:innen
Hochschulwechsler:innen
Hochschulwechsler:innen in den Studiengängen Bildende Kunst und Lehramt Kunst am Gymnasium bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende. Eine Bewerbung für einen Hochschulwechsel ist nur dann möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule für Bildende Künste innerhalb Deutschlands oder der EU immatrikuliert sind und Ihr Studium bei uns fortsetzen möchten. Wenn Sie das Grundstudium oder eine Probezeit an einer Hochschule für Bildende Künste innerhalb Deutschlands oder der EU erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie auf Antrag von der mündlichen Prüfung befreit werden. Die Bewerbungsfristen enden hier am 15. Januar (Ausschlussfrist) bei Studienbeginn im darauffolgenden Sommersemester und am 15. Mai (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauffolgenden Wintersemester. Bei Interesse wenden Sie sich bitte für weitere Informationen und zur Klärung der Details an das Studierendensekretariat.
Gaststudierende
Gaststudierende haben ausschließlich die Möglichkeit, am Aktzeichnen und an Vorlesungen der Kunstgeschichte teilzunehmen. Gaststudierende bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende, die Akademie kann jedoch in besonderen Fällen Ausnahmen zulassen. Die Bewerbungsfristen enden hier am 15. Januar eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Sommersemester und am 15. Mai (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Wintersemester.
Zulassungsvoraussetzungen "Bildende Kunst mit Schwerpunkt Freie Kunst"
Zulassungsvoraussetzungen "Bildende Kunst mit Schwerpunkt Grafik-Design/ Kommunikationsdesign"
Zulassungsvoraussetzungen "Bildende Kunst mit Schwerpunkt Schmuck und Gerät"
Zulassungsvoraussetzungen "Kunstpädagogik, Lehramt Kunst am Gymnasium"
Zulassungsvoraussetzungen "Qualifizierungsprogramm Kunstpädagogik, Lehramt Kunst am Gymnasium"
Zulassungsvoraussetzungen "Live Art Forms"
Einschreibung, Krankenversicherung, Einwanderung