Für ein Studium an der Akademie benötigen Sie je nach gewähltem Fach unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen sowie eine künstlerischgestalterische Eignung, die Sie mit der Bewerbung in der Mappe und in der Eignungsprüfung nachweisen müssen.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal, das zu Beginn der Bewerbungsphase frei geschaltet wird.
Sie können sich nur für einen Studiengang bewerben: Bildende Kunst, Kunstpädagogik oder den MA Live Art Forms.
In den Studiengängen Bildende Kunst und Kunstpädagogik wird das Studium im Klassenverband absolviert. Die Klassen werden jeweils von einer:m Professor:in geleitet. Im Bewerbungsportal haben sie die Möglichkeit, eine künstlerische Klasse oder Professor:innen anzugeben. Dafür werden Sie im Bewerbungsportal aufgefordert, eine bis vier Klassen, in denen Sie sich ein Studium an der AdBK gut vorstellen können, in der von Ihnen bevorzugten Reihenfolge anzugeben. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld des Anmeldeprozesses auf den Webseiten der einzelnen Klassen über die Schwerpunkte und Arbeitsweisen zu informieren. Bei Zulassung zum Studium werden Sie dann in einer Klasse eingeschrieben; dabei wird abhängig von möglichen Kapazitäten und anderen Aspekten Ihre auf dem Portal angegebene Klassenwahl berücksichtigt.
Bei der digitalen Bewerbung soll es sich um eine digitalisierte Mappe handeln, mit einer physischen Form als Ausgangspunkt, sofern die Originalarbeiten analog erstellt wurden.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbungen für die Studiengänge Bildende Kunst, Kunstpädagogik und MA Live Art Forms vom 15. März bis zum 15. April!
=> zum Online-Bewerbungsportal
- Infoblatt für Studienbewerber:innen Masterstudiengang Live Art Forms
- Infoblatt für die digitale Bewerbung 2026/27
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Mappenerklärung
- Datenschutzhinweise für Studienbewerber:innen
Hochschulwechsler:innen
Hochschulwechsler:innen in den Studiengängen Bildende Kunst und Lehramt Kunst am Gymnasium bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende. Eine Bewerbung für einen Hochschulwechsel ist nur dann möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule für Bildende Künste innerhalb Deutschlands oder der EU immatrikuliert sind und Ihr Studium bei uns fortsetzen möchten. Wenn Sie das Grundstudium oder eine Probezeit an einer Hochschule für Bildende Künste innerhalb Deutschlands oder der EU erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie auf Antrag von der mündlichen Prüfung befreit werden. Die Bewerbungsfristen enden hier am 15. Januar (Ausschlussfrist) bei Studienbeginn im darauffolgenden Sommersemester und am 15. April (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauffolgenden Wintersemester. Bei Interesse wenden Sie sich bitte für weitere Informationen und zur Klärung der Details an das Studierendensekretariat.
Gaststudierende
Gaststudierende haben die Möglichkeit, am Aktzeichnen und/oder an Vorlesungen kunstbezogener Wissenschaften und/oder an künstlerischen Klassen teilzunehmen. Gaststudierende bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende, die Akademie kann jedoch in besonderen Fällen Ausnahmen zulassen. Die Bewerbungsfristen enden hier am 31. März eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Sommersemester und am 30. September (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Wintersemester.
Zulassungsvoraussetzungen
Bildende Kunst mit Schwerpunkt Freie Kunst
Bildende Kunst mit Schwerpunkt Grafik-Design/ Kommunikationsdesign
Bildende Kunst mit Schwerpunkt Schmuck und Gerät
Kunstpädagogik, Lehramt Kunst am Gymnasium
Qualifizierungsprogramm Kunstpädagogik, Lehramt Kunst am Gymnasium
Live Art Forms
Einschreibung, Krankenversicherung, Einwanderung





















