Fragen zur Bewerbungsmappe
Die Bewerbungsmappe ist eine digitalisierte künstlerische Mappe, die mindestens 20 künstlerische Arbeiten umfasst und die in einer Datei im Bewerbungsportal hochgeladen wird. Die Bewerbungsmappe darf keine eingefügten Links zu zeitbasierten digitalen Werken wie YouTube, dropbox, one drive o.ä. enthalten. Zeitbasierte digitale Werke können ausschließlich über eine Upload-Funktion im Upload-Portal (Link im Bewerbungsportal) hochgeladen werden.
Fragen zum Motivationsschreiben mit Angabe der Fachrichtung
Im Motivationsschreiben soll auf max. einer DIN A4 Seite der Grund für die Bewerbung um einen Studienplatz dargelegt werden. Es ist mit Angabe der gewünschten Fachrichtung hochzuladen.
Fragen zu Zeugnissen und Vorbildungsnachweisen
Es sind alle für die Bewerbung erforderlichen Zeugnisse und Vorbildungsnachweise zusammengefasst in einer Datei hochzuladen. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, d.h. im Ausland, erworben haben, sollten alle zur Anerkennung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen angeben. Die schulische Vorbildung im Ausland ist im Lebenslauf ausführlich darzustellen. Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus China, Vietnam und Indien sollten grundsätzlich das APS-Zertifikat uploaden.
Fragen zum Sprachnachweis Deutsch B2 GER
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben den Sprachnachweis Deutsch B2 GER vorzulegen. Liegt dieser bereits vor, ist er bitte im Bewerbungsportal mit hochzuladen. Der Sprachnachweis ist Zulassungsvoraussetzung und muss bis spätestens Studienbeginn eingereicht werden.
Fragen zum Praktikumsnachweis
Haben Sie bereits ein handwerkliches Praktikum absolviert, laden Sie Ihre/n Nachweis/e im Bewerbungsportal mit hoch. Das Praktikum kann in verschiedene Zeiträume untergliedert und an verschiedenen Stellen abgeleistet werden. Das Praktikum dient dem Erwerb von praktischen Fähigkeiten im Umgang mit Material und Gerät als Grundlage für ein Studium im Bereich der Bildenden Künste. Die Anerkennung von Schulpraktika (FOS etc.) ist leider nicht möglich. Der Nachweis ist Zulassungsvoraussetzung und ist spätestens bei Studienbeginn durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers zu erbringen, aus dem Ort, Zeit und Art der Tätigkeit ersichtlich sein müssen. Dieser Nachweis entfällt, wenn in einem einschlägigen Berufszweig die Gesellenprüfung abgelegt wurde. Die Akademie kann leider keine Praktikantenstellen vermitteln.
Fragen zum Orientierungspraktikum (nur bei Kunstpädagogik)
Möchten Sie sich für den Studiengang Kunstpädagogik bewerben, ist zusätzlich zum handwerklichen Vorpraktikum ein Orientierungspraktikum an Schulen erforderlich. Haben Sie bereits das Orientierungspraktikum absolviert, laden Sie diesen Nachweis bitte mit hoch. Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum vor Studienbeginn abzuleisten; dies ist jedoch keine Zulassungsvoraussetzung.