Zulassungsvoraussetzungen
allgemeine Hochschulreife oder
- einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder
- abgeschlossene Berufsausbildung
Ausnahmen kann die Akademie bei außergewöhnlicher künstlerischer Begabung zulassen, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss.
Bewerbung
Die Bewerbung um einen Studienplatz besteht aus mehreren Komponenten, wobei die mit der Mappe eingereichten Arbeiten die Basis für die Vorauswahl durch die Zulassungskommission bilden. Sie sollten die eigenen Interessen widerspiegeln und eine intensive Auseinandersetzung mit selbst gewählten Inhalten und Themen zeigen.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal. Aufgrund der besonderen Situation erfolgt die Einreichung der künstlerischen Mappe für das Wintersemester 20/21 ausschließlich in digitaler Form. Die digitalisierten Arbeiten können vom 15. April bis zum 15. Mai 2020 eingereicht werden.
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf dem Online-Bewerbungsportal.
Zur Orientierung lesen Sie das Infoblatt digitale Bewerbung.
Eine vollständige Bewerbung besteht aus folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben mit Angabe der gewünschten Fachrichtung
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Vorbildungsnachweise
- zwei Passbilder
- digitalisierte Mappe mit mindestens 20 künstlerischen Arbeiten im Original. Zeitbasierte digitale Werke können über eine Upload-Funktion im Bewerbungsportal eingereicht werden.
- Erklärung, dass die vorgelegten Arbeiten selbstständig angefertigt wurden
- ausgedrucktes und unterschriebenes Online-Registrierungsformular aus dem Bewerbungsportal
Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift:
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
Studierendenservice, Stichwort: Bewerbung (Bitte unbedingt Bewerbungsnummer angeben!)
Bingstraße 60
90480 Nürnberg
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen liegt keine wirksame Bewerbung vor. Für die eingereichten Bewerbungsunterlagen ist bei Verlust oder Beschädigung eine Haftung der Akademie ausgeschlossen.
Eignungsprüfung
Zur Eignungsprüfung (ca. Mitte Juli) werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, und die aufgrund ihrer eingereichten Arbeiten (Mappe) geeignet erscheinen. Sie besteht aus einer praktischen und einer mündlichen Prüfung.
Die praktische Prüfung besteht aus einer Prüfungsarbeit (4-8 Stunden, freie Komposition, bzw. fachbezogene Aufgabe in den Klassen Bildende Kunst mit Schwerpunkt Schmuck und Gerät und Grafik-Design/ Kommunikationsdesign).
Die mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten) wird im Anschluss an die praktische Prüfung als Einzelprüfung durchgeführt und besteht aus einem Prüfungsgespräch über künstlerisch-fachliche Fragen.
Die Entscheidung über das Prüfungsergebnis wird von einer Kommission getroffen. Die Termine für die praktische und mündliche Prüfung werden den hierzu zugelassenen Studienbewerbern im Zulassungsbescheid, der nach der Vorauswahl versandt wird, mitgeteilt. Die Eignungsprüfung kann für dieselbe Fachrichtung nur einmal wiederholt werden.
Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist eine praktische Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder Gesellenprüfung in einem einschlägigen Berufszweig, die vor Studienbeginn abgeleistet werden muss.