Zulassungsvoraussetzungen
allgemeine Hochschulreife oder
- einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder
- abgeschlossene Berufsausbildung
Ausnahmen kann die Akademie bei außergewöhnlicher künstlerischer Begabung zulassen, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss.
Bewerbung
Die Bewerbung um einen Studienplatz besteht aus mehreren Komponenten, wobei die mit der Mappe eingereichten Arbeiten die Basis für die Vorauswahl durch die Zulassungskommission bilden. Sie sollten die eigenen Interessen widerspiegeln und eine intensive Auseinandersetzung mit selbst gewählten Inhalten und Themen zeigen.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal. Die Einreichung der künstlerischen Mappe erfolgt für das Wintersemester 2023/24 ausschließlich in digitaler Form. Die digitalisierten Arbeiten können vom 15. März bis zum 14. April 2023, 12 Uhr) eingereicht werden. Hinweis: Bei der digitalen Bewerbung soll es sich um eine digitalisierte Mappe handeln, mit einer physischen Form als Ausgangspunkt.
=> zum Online-Bewerbungsportal
Alle Informationen zur digitalen Bewerbung finden Sie im Infoblatt für die digitale Bewerbung 2023/2024
Zur Orientierung lesen Sie das Infoblatt für Studienbewerber:innen Diplom Bildende Kunst und Kunstpädagogik.
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 14. April 2023, 12:00 Uhr im Portal hochgeladen sein:
• Motivationsschreiben mit Angabe der gewünschten Fachrichtung
• Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf
• Passbild
• Zeugnisse und Vorbildungsnachweise
• Digitalisierte künstlerische Mappe mit mindestens 20 künstlerischen Arbeiten (siehe Punkt 3). Zeitbasierte digitale Werke können über eine Upload-Funktion im Upload-Portal hochgeladen werden,der Link wird im Bewerbungsportal eingetragen.
• Erklärung, dass die vorgelegten Arbeiten selbstständig angefertigt wurden (ein entsprechendes Formular finden Sie hier )
• Evtl. Praktikumsnachweis (falls bereits abgeleistet)
• Für ausländische Studienbewerber:innen evtl. Sprachnachweis B2 (falls bereits erworben)
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen liegt keine wirksame Bewerbung vor. Für die eingereichten Bewerbungsunterlagen ist bei Verlust oder Beschädigung eine Haftung der Akademie ausgeschlossen.
Eignungsprüfung
Zur Eignungsprüfung (ca. Mitte Juli) werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, und die aufgrund ihrer eingereichten Arbeiten (Mappe) geeignet erscheinen. Sie besteht aus einer praktischen und einer mündlichen Prüfung.
Die praktische Prüfung besteht aus einer in Klausur oder in Heimarbeit zu fertigenden bildnerischen Prüfungsarbeit für den gewählten Studiengang, deren Thema von der Prüfungskommission gestellt wird. Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt für alle desselben Studiengangs angehörenden Prüfungsteilnehmer:innen bis zu 8 Stunden. Für den Fall, dass die Prüfungsarbeit in Heimarbeit angefertigt werden soll, beträgt die Bearbeitungszeit 14 Tage. Die Prüfungsarbeit wird fristgemäß, vor dem Prüfungsgespräch in digitaler Form dem Prüfungsausschuss durch Upload auf den akademieeigenen Account übermittelt.
Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist eine praktische Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder Gesellenprüfung in einem einschlägigen Berufszweig, die vor Studienbeginn abgeleistet werden muss.
Ausländische Bewerber:innen
Studienbewerber:innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erforderlich ist mindestens Stufe B2 laut GeR. Studienbewerber:innen, die die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, d.h. im Ausland, erworben haben, sollten alle zur Anerkennung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen hochladen. Die schulische Vorbildung im Ausland ist im Lebenslauf ausführlich darzustellen. Studienbewerber:nnen aus China und Vietnam sollten grundsätzlich das APSZertifikat hochladen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Sekretariat.