Zulassungsvoraussetzungen "Bildende Kunst mit Schwerpunkt Freie Kunst"

Zulassungsvoraussetzungen

  1. allgemeine Hochschulreife oder

  2. einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder 
  3. abgeschlossene Berufsausbildung

 

Ausnahmen kann die Akademie bei außergewöhnlicher künstlerischer Begabung zulassen, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss.

 

Bewerbung

Die Bewerbung um einen Studienplatz besteht aus mehreren Komponenten, wobei die mit der Mappe eingereichten Arbeiten die Basis für die Vorauswahl durch die Zulassungskommission bilden. Sie sollten die eigenen Interessen widerspiegeln und eine intensive Auseinandersetzung mit selbst gewählten Inhalten und Themen zeigen. 

Die Bewerbung erfolgt über das Online-BewerbungsportalDie Einreichung der künstlerischen Mappe erfolgt für das Wintersemester 2023/24 ausschließlich in digitaler Form. Die digitalisierten Arbeiten können vom 15. März bis zum 14. April 2023, 12 Uhr) eingereicht werden. Hinweis: Bei der digitalen Bewerbung soll es sich um eine digitalisierte Mappe handeln, mit einer physischen Form als Ausgangspunkt.

 

=> zum Online-Bewerbungsportal 

Alle Informationen zur digitalen Bewerbung finden Sie im Infoblatt für die digitale Bewerbung 2023/2024


 

Zur Orientierung lesen Sie das Infoblatt für Studienbewerber:innen Diplom Bildende Kunst und Kunstpädagogik.

 

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 14. April 2023, 12:00 Uhr im Portal hochgeladen sein:
•    Motivationsschreiben mit Angabe der gewünschten Fachrichtung
•    Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf

•    Passbild
•    Zeugnisse und Vorbildungsnachweise
•    Digitalisierte künstlerische Mappe mit mindestens 20 künstlerischen Arbeiten (siehe Punkt 3). Zeitbasierte digitale Werke können über eine Upload-Funktion im Upload-Portal hochgeladen werden,der Link wird im Bewerbungsportal eingetragen. 
•    Erklärung, dass die vorgelegten Arbeiten selbstständig angefertigt wurden (ein entsprechendes Formular finden Sie hier )

•    Evtl. Praktikumsnachweis (falls bereits abgeleistet)
•    Für ausländische Studienbewerber:innen evtl. Sprachnachweis B2 (falls bereits erworben)
 

Bei Unvollständigkeit der Unterlagen liegt keine wirksame Bewerbung vor. Für die eingereichten Bewerbungsunterlagen ist bei Verlust oder Beschädigung eine Haftung der Akademie ausgeschlossen.

 

Eignungsprüfung

Zur Eignungsprüfung (ca. Mitte Juli) werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, und die aufgrund ihrer eingereichten Arbeiten (Mappe) geeignet erscheinen. Sie besteht aus einer praktischen und einer mündlichen Prüfung.
 

Die praktische Prüfung besteht aus einer in Klausur oder in Heimarbeit zu fertigenden bildnerischen Prüfungsarbeit für den gewählten Studiengang, deren Thema von der Prüfungskommission gestellt wird. Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt für alle desselben Studiengangs angehörenden Prüfungsteilnehmer:innen bis zu 8 Stunden. Für den Fall, dass die Prüfungsarbeit in Heimarbeit angefertigt werden soll, beträgt die Bearbeitungszeit 14 Tage. Die Prüfungsarbeit wird fristgemäß, vor dem Prüfungsgespräch in digitaler Form dem Prüfungsausschuss durch Upload auf den akademieeigenen Account übermittelt.

 

Vorpraktikum

Das Vorpraktikum ist eine praktische Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder Gesellenprüfung in einem einschlägigen Berufszweig, die vor Studienbeginn abgeleistet werden muss.

 

Ausländische Bewerber:innen

Studienbewerber:innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erforderlich ist mindestens Stufe B2 laut GeR. Studienbewerber:innen, die die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, d.h. im Ausland, erworben haben, sollten alle zur Anerkennung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen hochladen. Die schulische Vorbildung im Ausland ist im Lebenslauf ausführlich darzustellen. Studienbewerber:nnen aus China und Vietnam sollten grundsätzlich das APSZertifikat hochladen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Sekretariat.

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Bewerbung und Aufnahmeverfahren

Wie bewerbe ich mich?

Studienanfänger:innen

Für ein Studium an der Akademie benötigen Sie je nach gewähltem Fach unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen sowie eine künstlerisch-gestalterische Eignung, die Sie mit der Bewerbung in der Mappe und in der Eignungsprüfung nachweisen müssen. 

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal, das zu Beginn der Bewerbungsphase für den Masterstudiengang Live Art Forms vom 01. März - 15. April, 12 Uhr, und für die Studiengänge Diplom Bildende Kunst und Kunstpädagogik vom 15. März - 15. April, 12 Uhr hier frei geschaltet wird. 
 

Hinweis: Bei der digitalen Bewerbung soll es sich um eine digitalisierte Mappe handeln, mit einer physischen Form als Ausgangspunkt.
 

Vielen Dank für die Bewerbungen!

Das Online-Bewerbungsportal ist für aktuelle Bewerbungen geschlossen. 

Falls Sie sich für einen Studienplatz im Wintersemester 2023/24 beworben haben, finden Sie Ihren Zugang hier.

 

 

Infoblatt für Studienbewerber:innen Diplom Bildende Kunst und Kunstpädagogik

 

Infoblatt für Studienbewerber:innen Masterstudiengang Live Art Forms

 

Infoblatt für die digitale Bewerbung 2023/2024
 

 

Mappenerklärung

 

Datenschutzhinweise für Studienbewerber:innen

 

 

Hochschulwechsler:innen

Hochschulwechsler:innen in den Studiengängen Bildende Kunst und Lehramt Kunst am Gymnasium bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende. Eine Bewerbung für einen Hochschulwechsel ist nur dann möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule für Bildende Künste innerhalb Deutschlands oder der EU immatrikuliert sind und Ihr Studium bei uns fortsetzen möchten. Wenn Sie das Grundstudium oder eine Probezeit an einer Hochschule für Bildende Künste innerhalb Deutschlands oder der EU erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie auf Antrag von der praktischen und mündlichen Prüfung befreit werden. Die Bewerbungsfristen enden hier am 15. Januar (Ausschlussfrist) bei Studienbeginn im darauffolgenden Sommersemester und am 15. Mai (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauffolgenden Wintersemester. Bei Interesse wenden Sie sich bitte für weitere Informationen und zur Klärung der Details an das Studierendensekretariat.

 

Gaststudierende

Gaststudierende haben ausschließlich die Möglichkeit, am Aktzeichnen und an Vorlesungen der Kunstgeschichte teilzunehmen. Gaststudierende bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende, die Akademie kann jedoch in besonderen Fällen Ausnahmen zulassen. Die Bewerbungsfristen enden hier am 15. Januar eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Sommersemester und am 15. Mai (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Wintersemester.

 

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künstlerische Klassen

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Lehrangebot, Studien- und Mappenberatung

Bewerbung und Aufnahmeverfahren

Wie bewerbe ich mich?

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Bewerben bis 15. April 2024, 12 Uhr

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Kontakt

Adresse

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg


Bingstr. 60, 90480 Nürnberg

Telefon: +49 911 9404 0

Fax: +49 911 9404 150

info@adbk-nuernberg.de


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Öffnungszeiten

Campus


Öffnungszeiten:

Vorlesungszeit: Montag bis Freitag, 7.30-19 Uhr / Samstag 9-13 Uhr

Vorlesungsfreie Zeit: Montag bis Donnerstag, 8-17 Uhr / Freitag, 8-14.30 Uhr


Werkstätten


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag, 8-12 Uhr und 13-17 Uhr / Freitag, 8-12 Uhr und 13-14.30 Uhr


Studierendensekretariat


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8-12 Uhr

freitags nur telefonisch


Prüfungsamt/ International Office


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag, 8-12 Uhr und 14-15 Uhr 

Freitag, 8-12 Uhr


Bibliothek


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit:
Montag – Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag: 9 – 14 Uhr
 
Geschlossen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
 
Bitte beachten Sie, dass sich die Öffnungszeiten kurzfristig ändern können. Aktuelle Änderungen werden rechtzeitig per E-Mail, auf der Homepage sowie am Bibliothekseingang bekannt gegeben.


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