Zulassungsvoraussetzungen "Bildende Kunst mit Schwerpunkt Grafik-Design/ Kommunikationsdesign"

Zulassungsvoraussetzungen

  1. allgemeine Hochschulreife oder

  2. einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder 
  3. abgeschlossene Berufsausbildung

 

Ausnahmen kann die Akademie bei außergewöhnlicher künstlerischer Begabung zulassen, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss.

 

Bewerbung

Die Bewerbung um einen Studienplatz besteht aus mehreren Komponenten, wobei die mit der Mappe eingereichten Arbeiten die Basis für die Vorauswahl durch die Zulassungskommission bilden. Sie sollten die eigenen Interessen widerspiegeln und eine intensive Auseinandersetzung mit selbst gewählten Inhalten und Themen zeigen. 

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal. Auch die Einreichung der künstlerischen Mappe erfolgt ausschließlich in digitaler Form. Die digitalisierten Arbeiten können vom 15. März bis zum 15. April, 12 Uhr) eingereicht werden. Bei der digitalen Bewerbung soll es sich um eine digitalisierte Mappe handeln, mit einer physischen Form als Ausgangspunkt.

 

=> zum Online-Bewerbungsportal 

Alle Informationen zur digitalen Bewerbung finden Sie im Infoblatt für die digitale Bewerbung 2023/2024


 

Zur Orientierung lesen Sie das Infoblatt für Studienbewerber:innen Diplom Bildende Kunst und Kunstpädagogik.

 

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15. April 2025, 12:00 Uhr im Portal hochgeladen sein:
•    Motivationsschreiben mit Angabe der gewünschten Fachrichtung
•    Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf

•    Passbild
•    Zeugnisse und Vorbildungsnachweise
•    Digitalisierte künstlerische Mappe mit mindestens 20 künstlerischen Arbeiten (siehe Punkt 3). Zeitbasierte digitale Werke können über eine Upload-Funktion im Upload-Portal hochgeladen werden,der Link wird im Bewerbungsportal eingetragen. 
•    Erklärung, dass die vorgelegten Arbeiten selbstständig angefertigt wurden (ein entsprechendes Formular finden Sie hier )

•    Evtl. Praktikumsnachweis (falls bereits abgeleistet)
•    Für ausländische Studienbewerber:innen evtl. Sprachnachweis B2 (falls bereits erworben)
 

Bei Unvollständigkeit der Unterlagen liegt keine wirksame Bewerbung vor. Für die eingereichten Bewerbungsunterlagen ist bei Verlust oder Beschädigung eine Haftung der Akademie ausgeschlossen.

 

Eignungsprüfung

Zur Eignungsprüfung werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben in einer Eignungsprüfung nachzuweisen, dass sie eine ausgeprägte künstlerisch-kreative Begabung und Eignung für die von ihnen gewählte Fachrichtung besitzen.

Die Eignungsprüfung gliedert sich in
•    Vorauswahl
•    mündliche Prüfung

Für die Vorauswahl, bei der über die Zulassung zur mündlichen Prüfung entschieden wird, sind von den Studienbewerberinnen und Studienbewerbern eigene Arbeiten (Mappe) vorzulegen, welche die Beurteilung einer künstlerischen Begabung und Eignung ermöglichen.

Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und besteht aus einem Prüfungsgespräch über künstlerisch-fachliche Fragen, das etwa zehn Minuten dauert. Zu diesem Termin ist die im Bewerbungsportal digital hochgeladene künstlerische Mappe im Original mitzubringen. 
Größere Originale, interaktive Arbeiten können auf eigener Hardware präsentiert werden. Der Termin für die mündliche Prüfung wird den hierzu zugelassenen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern per Mail mitgeteilt. Die Entscheidung über das Prüfungsergebnis wird von einer Kommission getroffen.

Die Eignungsprüfung kann für dieselbe Fachrichtung nur einmal wiederholt werden.

 

Vorpraktikum

Das Vorpraktikum ist eine praktische Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder Gesellenprüfung in einem einschlägigen Berufszweig, die vor Studienbeginn abgeleistet werden muss.

 

Ausländische Bewerber:innen

Studienbewerber:innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erforderlich ist mindestens Stufe B2 laut GeR. Studienbewerber:innen, die die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, d.h. im Ausland, erworben haben, sollten alle zur Anerkennung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen hochladen. Die schulische Vorbildung im Ausland ist im Lebenslauf ausführlich darzustellen. Studienbewerber:nnen aus China und Vietnam sollten grundsätzlich das APSZertifikat hochladen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Sekretariat.

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Bewerbung und Aufnahmeverfahren

Wie bewerbe ich mich?

Studienanfänger:innen

Für ein Studium an der Akademie benötigen Sie je nach gewähltem Fach unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen sowie eine künstlerisch-gestalterische Eignung, die Sie mit der Bewerbung in der Mappe und in der Eignungsprüfung nachweisen müssen. 

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal, das zu Beginn der Bewerbungsphase für den Masterstudiengang Live Art Forms vom 01. März - 15. April, 12 Uhr, und für die Studiengänge Diplom Bildende Kunst und Kunstpädagogik vom 15. März - 15. April, 12 Uhr hier frei geschaltet wird. 
 

Bei der digitalen Bewerbung soll es sich um eine digitalisierte Mappe handeln, mit einer physischen Form als Ausgangspunkt, sofern die Originalarbeiten analog erstellt wurden.

 

=> zum Online-Bewerbungsportal 

 

Infoblatt für Studienbewerber:innen Diplom Bildende Kunst und Kunstpädagogik

Infoblatt für Studienbewerber:innen Masterstudiengang Live Art Forms

Infoblatt für die digitale Bewerbung 2024/2025

Mappenerklärung

Datenschutzhinweise für Studienbewerber:innen

 

 

Hochschulwechsler:innen

Hochschulwechsler:innen in den Studiengängen Bildende Kunst und Lehramt Kunst am Gymnasium bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende. Eine Bewerbung für einen Hochschulwechsel ist nur dann möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule für Bildende Künste innerhalb Deutschlands oder der EU immatrikuliert sind und Ihr Studium bei uns fortsetzen möchten. Wenn Sie das Grundstudium oder eine Probezeit an einer Hochschule für Bildende Künste innerhalb Deutschlands oder der EU erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie auf Antrag von der mündlichen Prüfung befreit werden. Die Bewerbungsfristen enden hier am 15. Januar (Ausschlussfrist) bei Studienbeginn im darauffolgenden Sommersemester und am 15. Mai (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauffolgenden Wintersemester. Bei Interesse wenden Sie sich bitte für weitere Informationen und zur Klärung der Details an das Studierendensekretariat.

 

Gaststudierende

Gaststudierende haben ausschließlich die Möglichkeit, am Aktzeichnen und an Vorlesungen der Kunstgeschichte teilzunehmen. Gaststudierende bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie regulär Studierende, die Akademie kann jedoch in besonderen Fällen Ausnahmen zulassen. Die Bewerbungsfristen enden hier am 15. Januar eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Sommersemester und am 15. Mai (Ausschlussfrist) bei einem Studienbeginn im darauf folgenden Wintersemester.

 

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künstlerische Klassen

grundständiges und postgraduales Studienangebot

Kunstpädagogik

Lehramt Kunst am Gymnasium

Live Art Forms

Performative Practices Master's Program

kunstbezogene Wissenschaften

fächerübergreifendes Lehrangebot

Werkstätten

Ausstattung, Techniken, Kursprogramm

Studienförderung

Stipendienprogramme, Preise und Auszeichnungen

Vorlesungsverzeichnis

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Erasmus+, PROMOS und Stibet Programme

Studienangebot und Beratung

Lehrangebot, Studien- und Mappenberatung

Bewerbung und Aufnahmeverfahren

Wie bewerbe ich mich?

Bewerbungstermine

Bewerben bis 15. April 2025, 12 Uhr

Symposien

Titel, Thesen, Argumente

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Leitbild der AdBK Nürnberg

Kontakt

Adresse

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg


Bingstr. 60, 90480 Nürnberg

Telefon: +49 911 9404 0

Fax: +49 911 9404 150

info@adbk-nuernberg.de


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Öffnungszeiten

Campus


Öffnungszeiten:

Vorlesungszeit: Montag bis Freitag, 7.30-19 Uhr / Samstag 9-13 Uhr

Vorlesungsfreie Zeit: Montag bis Donnerstag, 8-17 Uhr / Freitag, 8-14.30 Uhr


Werkstätten


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag, 8-12 Uhr und 13-17 Uhr / Freitag, 8-12 Uhr und 13-14.30 Uhr


Studierendensekretariat


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8-12 Uhr

freitags nur telefonisch


Prüfungsamt/ International Office


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag, 8-12 Uhr und 14-15 Uhr 

Freitag, 8-12 Uhr


Bibliothek


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit:
Montag – Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag: 9 – 14 Uhr
 
Geschlossen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
 
Bitte beachten Sie, dass sich die Öffnungszeiten kurzfristig ändern können. Aktuelle Änderungen werden rechtzeitig am Bibliothekseingang bekannt gegeben.


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