Zulassungsvoraussetzungen
allgemeine Hochschulreife oder
- einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder
- abgeschlossene Berufsausbildung
Ausnahmen kann die Akademie bei außergewöhnlicher künstlerischer Begabung zulassen, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss.
Bewerbung
Die Bewerbung um einen Studienplatz besteht aus mehreren Komponenten, wobei die mit der Mappe eingereichten Arbeiten die Basis für die Vorauswahl durch die Zulassungskommission bilden. Sie sollten die eigenen Interessen widerspiegeln und eine intensive Auseinandersetzung mit selbst gewählten Inhalten und Themen zeigen.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal. Auch die Einreichung der künstlerischen Mappe erfolgt ausschließlich in digitaler Form. Die digitalisierten Arbeiten können vom 15. März bis zum 15. April, 12 Uhr) eingereicht werden. Bei der digitalen Bewerbung soll es sich um eine digitalisierte Mappe handeln, mit einer physischen Form als Ausgangspunkt.
=> zum Online-Bewerbungsportal
Alle Informationen zur digitalen Bewerbung finden Sie im Infoblatt für die digitale Bewerbung 2023/2024
Zur Orientierung lesen Sie das Infoblatt für Studienbewerber:innen Diplom Bildende Kunst und Kunstpädagogik.
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15. April 2025, 12:00 Uhr im Portal hochgeladen sein:
• Motivationsschreiben mit Angabe der gewünschten Fachrichtung
• Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf
• Passbild
• Zeugnisse und Vorbildungsnachweise
• Digitalisierte künstlerische Mappe mit mindestens 20 künstlerischen Arbeiten (siehe Punkt 3). Zeitbasierte digitale Werke können über eine Upload-Funktion im Upload-Portal hochgeladen werden,der Link wird im Bewerbungsportal eingetragen.
• Erklärung, dass die vorgelegten Arbeiten selbstständig angefertigt wurden (ein entsprechendes Formular finden Sie hier )
• Evtl. Praktikumsnachweis (falls bereits abgeleistet)
• Für ausländische Studienbewerber:innen evtl. Sprachnachweis B2 (falls bereits erworben)
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen liegt keine wirksame Bewerbung vor. Für die eingereichten Bewerbungsunterlagen ist bei Verlust oder Beschädigung eine Haftung der Akademie ausgeschlossen.
Eignungsprüfung
Zur Eignungsprüfung werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben in einer Eignungsprüfung nachzuweisen, dass sie eine ausgeprägte künstlerisch-kreative Begabung und Eignung für die von ihnen gewählte Fachrichtung besitzen.
Die Eignungsprüfung gliedert sich in
• Vorauswahl
• mündliche Prüfung
Für die Vorauswahl, bei der über die Zulassung zur mündlichen Prüfung entschieden wird, sind von den Studienbewerberinnen und Studienbewerbern eigene Arbeiten (Mappe) vorzulegen, welche die Beurteilung einer künstlerischen Begabung und Eignung ermöglichen.
Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und besteht aus einem Prüfungsgespräch über künstlerisch-fachliche Fragen, das etwa zehn Minuten dauert. Zu diesem Termin ist die im Bewerbungsportal digital hochgeladene künstlerische Mappe im Original mitzubringen.
Größere Originale, interaktive Arbeiten können auf eigener Hardware präsentiert werden. Der Termin für die mündliche Prüfung wird den hierzu zugelassenen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern per Mail mitgeteilt. Die Entscheidung über das Prüfungsergebnis wird von einer Kommission getroffen.
Die Eignungsprüfung kann für dieselbe Fachrichtung nur einmal wiederholt werden.
Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist eine praktische Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder Gesellenprüfung in einem einschlägigen Berufszweig, die vor Studienbeginn abgeleistet werden muss.
Ausländische Bewerber:innen
Studienbewerber:innen aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erforderlich ist mindestens Stufe B2 laut GeR. Studienbewerber:innen, die die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, d.h. im Ausland, erworben haben, sollten alle zur Anerkennung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen hochladen. Die schulische Vorbildung im Ausland ist im Lebenslauf ausführlich darzustellen. Studienbewerber:nnen aus China und Vietnam sollten grundsätzlich das APSZertifikat hochladen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Sekretariat.