Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Studium des MA Live Art Forms sind folgende Voraussetzungen notwendig:
(1) ein erster berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mindestens auf Bachelor-Ebene erworben in:
- einem künstlerischen oder gestalterischen Studium, insbesondere der Bildenden oder Darstellenden Künste, an einer Universität, Kunsthochschule, Hochschule für Schauspiel, Musik oder Film, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichgestellten Hochschule oder
- einem geistes-, gesellschafts-, sozial-, politik- oder naturwissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern an einer Universität, Fachhochschule oder gleichgestellten Hochschule.
Die Kommission kann bei einem Vorstudium abweichend vom Buchstaben a) entscheiden, ob eine Bewerbung zugelassen werden kann, sofern die künstlerische Begabung und das vorgestellte Masterprojekt ein erfolgreiches Studium erwarten lassen.
(2) Nachweis von Sprachkenntnissen: Englisch als Fremdsprache
TOEFL IBT (Internet Based Test mit einem Score von 72-94) oder vergleichbare Zertifikate:
Cambridge Certificate: FCE (First Certificate in English)
IELTS: 5,0 – 6,5
TELC: TELC English B2, TELC English B2 University
und in Deutsch Kompetenzstufe A1 des Europäischen Referenzrahmens einzureichen spätestens bis Studienbeginn.
(3) die erfolgreich bestandene Eignungsprüfung.
(4) Bewerber:innen, deren höchster Abschlussgrad BA-Level ist, müssen zusätzlich über eine mindestens einjährige selbstständige Berufspraxis verfügen, die in der Eignungsprüfung nachzuweisen ist.
Bewerbung
Für das Studium im Masterstudiengang Live Art Forms an der Akademie benötigen Sie die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen sowie eine künstlerisch-gestalterische Eignung, die Sie mit der Bewerbung im künstlerischen Portfolio und im Prüfungsgespräch nachweisen müssen.
Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 sind bei der Akademie bis zum 15. April, 12 Uhr, über das Online-Bewerbungsportal hochzuladen, das zu Beginn der Bewerbungsphase am 01. März freigeschaltet wird.
Die künstlerischen Arbeitsproben und die schriftlichen Unterlagen nehmen wir ausschließlich in digitaler Form entgegen.
=> zum Online-Bewerbungsportal
Alle Informationen zur digitalen Bewerbung finden Sie im Infoblatt für die digitale Bewerbung 2024/2025
Zur Orientierung lesen Sie das Infoblatt für Studienbewerber:innen Masterstudiengang Live Art Forms
Erforderliche Unterlagen
Zur Bewerbung sind bei der Akademie bis spätestens 15. April, 12 Uhr folgende Unterlagen in englischer Sprache im Bewerbungsportal hochzuladen:
Anmerkung: Sie können pro Dokumenttyp nur eine einzige Datei im pdf-Format mit max. 12 MB hochladen. Diese benennen Sie bitte nach folgendem Schema: dokumenttyp_nachname.pdf (Beispiel: lebenslauf_mustermann.pdf).
1 | Motivationsschreiben, eine Seite DIN A4
2 | Beschreibung des während des Studiums geplanten Arbeitsvorhabens und der zeitlichen und örtlichen Realisierung auf maximal zwei DIN A4 Seiten
3 | Tabellarischer Lebenslauf von maximal zwei Seiten DIN A4
4 | persönliches Foto (optional)
5 | Hochschulzeugnis
6 | Nachweis von Sprachkenntnissen: Englisch als Fremdsprache (falls bereits vorhanden) TOEFL IBT (Internet Based Test mit einem Score von 72-94) oder vergleichbare Zertifikate:
Cambridge Certificate: FCE (First Certificate in English)
IELTS: 5,0 – 6,5
TELC: TELC English B2, TELC English B2 University
und in Deutsch Kompetenzstufe A1 des Europäischen Referenzrahmens einzureichen spätestens bis Studienbeginn.
7 | Arbeitsproben der eigenen künstlerischen Arbeit in Form eines digitalen Portfolios mit maximal 40 Seiten Umfang, das max. fünf Hyperlinks zu zeitbasierten Dokumentationen von insgesamt maximal 15 Minuten Länge sowie maximal 3 Hyperlinks zu web-basierten Projekten und Apps enthalten kann.
Zeitbasierte digitale Werke können über eine Upload-Funktion im Upload-Portal hochgeladen werden. Hinweis: Die Upload-Funktion finden Sie an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsportal.
8 | Erklärung, dass die vorgelegten Arbeiten selbstständig angefertigt wurden (ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Website)
9 | Falls das eingereichte Portfolio Hyperlinks zu Arbeiten im Internet enthält, folgende unterschriebene Erklärung: „Ich versichere, dass die künstlerischen Arbeiten, die durch die in der Bewerbung gelisteten Hyperlinks einsehbar sind, vor dem Abgabetermin 15.04.25, 12:00 noon entstanden sind und danach nicht mehr verändert werden.“
Im Bewerbungsportal können Sie Ihre Unterlagen bis 15. April, 12 Uhr hochladen.
Bei Unvollständigkeit der vorgenannten Unterlagen liegt keine wirksame Bewerbung vor.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung ist ein zweistufiges Auswahlverfahren für Bewerber:innen am Masterstudiengang. Nach Sichtung der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch die Prüfungskommission werden ausgewählte Bewerber:innen zu einem virtuellen Gespräch von ca. 30 Minuten Dauer eingeladen.
Die Eignungsprüfung gliedert sich in die Sichtung des Portfolios und dem Prüfungsgespräch.
1 | Für die Vorauswahl, bei der über die Zulassung zum Prüfungsgespräch entschieden wird, sind vom Bewerber / von den Bewerberinnen eigene Arbeiten vorzulegen, welche die Beurteilung einer künstlerischen Begabung und Eignung ermöglichen (siehe Bewerbung, 7 | künstlerisches Portfolio).
2 | Nach der Prüfung der Portfolios erhalten die ausgewählten Bewerber:innen eine Einladung zum Online-Interview. Die Interviews werden in englischer Sprache geführt. Der Termin wird zu gegebener Zeit per E-Mail bekannt gegeben.