PROMOS ist ein Programm zur Steigerung der weltweiten Mobilität von deutschen bzw. deutschen gleichgestellten[1] Studierenden.
Im PROMOS-Programm werden die folgenden Aktivitäten gefördert:
- Studienaufenthalte
- Praktikumsaufenthalte
- Aufenthalte für Sprachkurse
- Aufenthalte für Fachkurse
- Wettbewerbsreisen (nicht Bestandteil der Ausschreibung 2020)
1 Gleichgestellt sind:
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengängen usw.) deutscher Hochschulen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Dabei handelt es sich um Personen, die eine grundsätzliche BAföG-Bezugsberechtigung besitzen, was sich entweder aus einer sogenannten BAföG-Bezugsberechtigungsbescheinigung, aus dem Aufenthaltstitel oder einer Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde ergibt:
heimatlose Ausländer, anerkannte Flüchtlinge, Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt
Details
Derzeit bestehen 3 Kooperationen mit Ecuador, Japan und Israel. Das Angebot in Ecuador betrifft die Universidad de Cuenca, in Israel die Bezalel Academy of Arts and Design Jerusalem. Das Angebot in Tokyo bezieht sich auf das Hiko Mizuno College of Jewelry Tokyo und richtet sich daher in erster Linie an Studierende der Klasse für Freie Kunst/ Schmuck und Gerät.
Kontakte:
• Universidad de Cuenca, Ecuador: Dra. Tammy Fajardo Dack
• Bezalel Academy of Arts and Design Jerusalem, Israel: Rachel Balanson
• Hiko Mizuno College of Jewelry Tokyo, Japan: Masaru Watanabe
Entscheiden Sie sich für einen Aufenthalt an einer Hochschule, die keine Kooperation mit der AdBK pflegt, so obliegt dem Studierenden, das Studium bzw. den Aufenthalt an der Gastuniversität selbst zu organisieren.
Studienaufenthalte
- Aufenthalte an ausländischen Hochschulen von mindestens 1 Monat bis 6 Monaten können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen gefördert werden.
- Im Rahmen der Studienaufenthalte können auch Aufenthalte zur Anfertigung von Studienarbeiten gefördert werden.
Abschlussarbeiten können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
- Der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet.
- Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht.
Praktikumsaufenthalte
- Aufenthalte von mind. 6 Wochen bis 6 Monaten können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen grundsätzlich weltweit gefördert werden.
- Um ein Praktikum im Ausland ableisten zu können, muss man eine fachbezogene Praktikumsstelle finden, die von der AdBK Nürnberg anerkannt wird.
Fördersätze
Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den länderspezifischen DAAD-Reisekostenpauschalen. Mehr Informationen befinden sich Downloadbereich.
Gründe für einen Abbruch des Aufenthalts
- Wenn der Zweck des Stipendiums nicht mehr erreicht werden kann.
- Wenn sich Tatsachen erkennen lassen, dass der Stipendiat sich nicht im erforderlichen und zumutbaren Maße um den Zweck der Stipendiengewährung bemüht.
- Wenn der Stipendiat den Vertrag ohne nachvollziehbaren Grund von sich aus kündigt. Ein nachvollziehbarer Grund liegt z. B. bei einer längerfristigen Erkrankung des Stipendiaten oder bei einer Verschlechterung der Sicherheitslage im Gastland vor.
Aufenthalte für Sprachkurse
- Aufenthalte von einer Dauer von 3 Wochen bis 6 Monaten können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,- € gefördert werden.
- Sprachkurse können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt.
Aufenthalte für Fachkurse
- Aufenthalte von bis zu 6 Wochen können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,- € gefördert werden.
- Fachkurse sind z.B. Sommerkurse an ausländischen Hochschulen; Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden.
Bewerbung an der AdBK Nürnberg
Die folgenden Bewerbungsunterlagen müssen beim International Office eingereicht werden:
- Bewerbungsformular
- Lebenslauf
- Sprachnachweis (Landes- und/oder Unterrichtssprache)
- Motivationsschreiben
- Bestätigung über den Auslandsaufenthalt/ das Praktikum
- Empfehlungsschreiben
- bei Studienaufenthalt: Portfolio
- Bescheinigung der zusätzlichen Förderung (falls vorhanden)
- bei Studienreise: detaillierte Programmbeschreibung (Zeitplan, Einladungsschreiben der ausländischen Hochschule, geplante Seminare)
Studienreisen von Studierenden
Aufenthalte von einer Dauer von max. 12 Tagen können ausschließlich mit einer Aufenthaltspauschale von 30,- € pro Person und Tag für Reisen in die EU-Staaten gefördert werden. Für alle übrigen Länder beträgt die Aufenthaltspauschale 45,- € pro Person und Tag. Die Reise muss von mindestens einem Hochschulvertreter begleitet werden. Die begleitenden Hochschulvertreter können ebenfalls durch die Aufenthaltspauschale gefördert werden.
PROMOS Antrag für Studienreisen
Die Vorlage für das Bewerbungsformular bzw. das Empfehlungsschreiben finden Sie im Downloadbereich.